Seit Juni 2025 gilt das BFSG als deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Wer wirklich betroffen ist, wo die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift — und warum sich WCAG-Standards trotzdem lohnen, Pflicht hin oder her.
Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verlangt von den Mitgliedsstaaten, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Deutschland hat das im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt — seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden.
Wichtig für die Einordnung: Das BFSG betrifft nicht jede Website automatisch. Es zielt in erster Linie auf bestimmte Produkte (etwa Selbstbedienungsterminals) und auf B2C-Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Commerce, Personenbeförderung, Telekommunikation und E-Books. Eine klassische Handwerker- oder Dienstleister-Website ohne Vertragsabschluss im eigentlichen Sinne fällt häufig gar nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich.
Drei Kategorien, in die sich die meisten Betriebe aus der Region einordnen lassen.
Handwerksbetrieb, lokale Praxis oder Beratung ohne Online-Vertragsabschluss — fällt in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.
Weniger als 10 Mitarbeitende UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme — auch mit Online-Buchung oder -Bestellung von der Pflicht befreit.
Online-Shop, Banking, Personenverkehr, Telekommunikation oder E-Book-Anbieter oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle — hier greift die BFSG-Pflicht konkret.
Wer für ein größeres, selbst BFSG-pflichtiges Unternehmen zuliefert, bekommt die Anforderung oft vertraglich weitergereicht — unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße.
Ob verpflichtend oder freiwillig — als inhaltlicher Maßstab für Barrierefreiheit dient praktisch überall derselbe internationale Standard.
Die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act — verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und B2C-Dienstleistungen zu barrierefreier Gestaltung, orientiert an den WCAG-Richtlinien. Seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden.
Nein. Es zielt vor allem auf bestimmte B2C-Dienstleistungen wie Online-Banking oder E-Commerce. Zusätzlich gilt eine Kleinstunternehmen-Ausnahme unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
Barrierefreie Websites sind meist auch technisch sauberer und schneller — das zahlt gleichzeitig auf Nutzererfahrung und SEO ein. Mehr zu technischen Grundlagen unter Core Web Vitals & technisches SEO.
Als Referenzstandard gilt in der Regel WCAG 2.1 auf Stufe AA — unter anderem Farbkontrast, Tastaturbedienbarkeit und verständliche Formularfehler.
Marktüberwachungsbehörden können bei betroffenen Anbietern Nachbesserung anordnen. Für Betriebe unter der Kleinstunternehmen-Schwelle ist das praktische Risiko gering.
Wir schätzen anhand Ihres Geschäftsmodells ein, ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie relevant ist.
Auch wenn Sie ausgenommen sind, bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung — ohne Verkaufsdruck.
Wo sinnvoll, zeigen wir konkrete WCAG-Quick-Wins für Ihre bestehende Website.