Matomo und andere Alternativen liefern brauchbare Reichweitendaten, ohne zwingend Cookies zu setzen oder Daten in die USA zu übertragen. Was sich technisch und rechtlich wirklich ändert — und wo Grenzen liegen.
Google Analytics setzt in der Standardkonfiguration Cookies, die einen Besucher über mehrere Seitenaufrufe und Sitzungen hinweg wiedererkennbar machen. Dafür ist nach Paragraf 25 TTDSG eine vorherige, aktive Einwilligung nötig — die reine Existenz einer Datenschutzerklärung reicht nicht aus.
Hinzu kommt die Frage der Datenübermittlung: Google verarbeitet Daten auch außerhalb der EU, was zusätzliche vertragliche und technische Anforderungen an die Rechtsgrundlage stellt. Für viele kleine Websites steht der Aufwand einer sauberen Einwilligungslösung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen der granularen Google-Analytics-Auswertung.
Matomo ist eine Open-Source-Webanalyse-Software mit ganz ähnlichem Funktionsumfang wie Google Analytics — Besucherzahlen, Herkunft, beliebte Seiten, Conversion-Tracking. Der entscheidende Unterschied liegt in der Datenhoheit.
Statt eines dauerhaften Cookies zur Wiedererkennung nutzen cookielose Tools anonymisierte, meist täglich wechselnde technische Kennungen. Ein einzelner Besucher lässt sich damit nicht über einen längeren Zeitraum verfolgen — genau das entzieht der Messung in vielen Fällen die Einwilligungspflicht nach TTDSG, weil kein personenbeziehbares Tracking mehr stattfindet.
Der Kompromiss: Manche langfristigen Auswertungen, etwa „wie oft kommt derselbe Nutzer über Wochen wieder", sind damit nur eingeschränkt möglich. Für die meisten kleinen und mittleren Websites überwiegt der Vorteil einer bannerfreien, rechtlich unkomplizierteren Messung diesen Nachteil deutlich.
Nein. In der Standardkonfiguration setzt es Cookies, die eine vorherige Einwilligung nach Paragraf 25 TTDSG erfordern. Mehr dazu unter Cookie-Banner 2026.
Eine Open-Source-Webanalyse mit vergleichbarem Funktionsumfang, aber selbst gehostet oder europäisch betrieben — Datenhoheit bleibt beim Betreiber.
Anonymisierte, täglich wechselnde Kennungen statt dauerhaftem Cookie — dadurch entfällt oft die Einwilligungspflicht für die reine Statistik-Erhebung.
Historische Daten bleiben im bisherigen Google-Analytics-Konto einsehbar, lassen sich aber nicht 1:1 übertragen. Die neue Messung läuft ab dem Umstellungszeitpunkt weiter.
Nein, mit ordnungsgemäßem Cookie-Banner und Auftragsverarbeitungsvertrag lässt es sich datenschutzkonform betreiben. Wer bannerfrei messen will, ist mit einer cookielosen Alternative besser bedient.
Wir schauen uns Ihre aktuelle Analytics-Einrichtung und Ihren Banner an.
Wo Google Analytics mit sauberer Einwilligung völlig ausreicht, sagen wir das auch so.
Von der Einordnung zur konkreten Matomo- oder Cookieless-Einrichtung.